Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu vergleichen. Er wurde im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt, das die Bundesregierung mit dem Ziel der Energieeinsparung im Gebäudebestand verabschiedet hat.
Das GEG löste am 1. November 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und beinhaltet verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
Wir erstellen Ihnen gerne einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Sollten Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen qualifizierten Energieberater. Mit Ihrem Einverständnis stellen wir ihm die zur Erstellung benötigten Daten zur Verfügung.
Bei Immobilienanzeigen müssen seit dem 1. Mai 2014 bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorgelegt werden.