Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung

Maßgeblich für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist die seit 1981 bestehende und mehrfach novellierte Heizkostenverordnung des Gesetzgebers.

Eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung besteht demnach für Heizanlagen, die zwei oder mehr Wohneinheiten zentral versorgt. Der Vermieter muss hierzu entsprechende Messeinrichtungen für die Erfassung von Wärme im gesamten Objekt installieren. Besteht eine zentrale Warmwasserversorgung des Gebäudes, so muss auch hier mit Messeinrichtungen gearbeitet werden, um die entstandenen Energiekosten verbrauchsabhängig verteilen zu können.


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