Die Heizkostenabrechnung basiert auf der Heizkostenverordnung, die seit 1981 gilt und regelmäßig aktualisiert wird.
Sie schreibt vor, dass in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage, die mindestens zwei Wohnungen versorgt, die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Dazu muss der Vermieter in jeder Wohnung Messgeräte installieren, die den Wärmeverbrauch erfassen. Auch bei zentraler Warmwasserversorgung sind separate Messgeräte zur Erfassung des individuellen Verbrauchs vorgeschrieben.