Eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung besteht für Heizanlagen, die zwei oder mehr Wohneinheiten zentral versorgt. Der Vermieter muss hierzu entsprechende Messeinrichtungen für die Erfassung von Wärme im gesamten Objekt installieren. Besteht eine zentrale Warmwasserversorgung des Gebäudes, so muss auch hier mit Messeinrichtungen gearbeitet werden, um die entstandenen Energiekosten verbrauchsabhängig verteilen zu können.
Durch die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung des Bundesrates aus dem Oktober 2012 sind viele Gebäudeeigentümer verpflichtet, das System der zentralen Trinkwassererwärmung Ihrer Liegenschaft auf Legionellenbefall prüfen zu lassen.
Der Energieausweis hilft die Energieeffizienz von unterschiedlichen Gebäuden vergleichen zu können. Er ist eine Forderung der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche die Bundesregierung mit dem Ziel der Energieeinsparung im Gebäudebestand verabschiedet hat.